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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Sie ist in jedem Fall verbindlich. Mit der Anmeldung erhalten Sie einen schriftlichen Vertrag. Bei erfolgter Anmeldung ist die Zahlung der Kursgebühr sofort fällig.


Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe der Kursgebühr beschränkt.

 

Die Teilnehmer der praktischen Ausbildung versichern, mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen zu können. Wer die zur Verfügung gestellten Schwimmwesten nicht anlegt, handelt auf eigene Gefahr.

 

Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl findet der Kurs nicht statt. In diesem Fall erhalten Sie die bereits bezahlte Gebühr zurück oder werden je nach Absprache mit Ihnen auf einen anderen Kurstermin umgebucht.


Die Seminarpreise beinhalten die theoretische Ausbildung der gebuchten SBF-Option, die Tagungspauschale am Lehrgangstag sowie das Knotenbrett. Bei Nichtbestehen werden Zusatzgebühren für eventuelle weitere Ausbildungsstunden, sowie Anmeldungsgebühren zur Prüfungszulassung fällig.


Die Seminarpreise beinhalten keine Nebenkosten für Lichtbilder, ärztliches Attest, zusätzliche Bücher, eigene Anreise zur Schulung sowie zum Schulungs- und Prüfungsort.

 

Der kostenfreie Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung möglich.

 

Bei Abbruch des Kurses besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung. Es ist die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten.

 

Änderungen der Termine, des Unterrichts- bzw. Prüfungsortes oder eine Absage des Lehrganges durch die Skipper Akademie Dresden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Selbstverständlich wird in einem solchen Fall ein Ersatztermin in beider-seitigen Einvernehmen benannt.

 

Zur Prüfung können Sie nur angemeldet werden, wenn sie spätestens 4 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin alle erforderlichen Unterlagen bei uns eingereicht haben. Ansonsten verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren.

 

Alle Prüfungsteilnehmer werden durch die Skipper Akademie Dresden bei der zuständigen Prüfungskommission angemeldet. Beim Rücktritt von der Prüfung oder Nichterscheinen verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren. Die Prüfung kann aber wiederholt werden gegen Kostenerstattung der Prüfungsgebühr. Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


 

 Es gilt BGB, Gerichtsstand ist Dresden.

 

 

 

 

Dresden, den 01.11.2022

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